Scheinwerfer nachrüsten: LED-Retrofit-Lampen im Test | ADAC

2022-11-03 13:40:09 By : Ms. Jessica Song

Scheinwerfer von älteren Autos, die noch mit H4- oder H7-Halogenlicht ausgestattet sind, können bei vielen Modellen mit LED-Lampen nachgerüstet werden. Der ADAC hat in Deutschland zugelassene LED-Retrofit-Lampen untersucht. Der Einbau lohnt sich: Noch nie war es so einfach und günstig, mehr Licht auf die Straße zu bekommen.

Praxistest zeigt: LED-Lampen leuchten weiter

Helleres Licht bringt mehr Sicherheit

Für immer mehr Automodelle, Transporter und Wohnmobile erhältlich

Bessere Sicht bei Nacht durch LED-Licht

Tipps zum Nachrüsten von Scheinwerfern

Schon 2017 führte der ADAC eine Untersuchung durch über den Einsatz von sogenannten LED-Retrofits oder LED-Replacement-Lamps, die anstatt einer Halogen- oder Glühlampe im Auto eingesetzt werden könnten. Das Ergebnis damals war eindeutig: Sie leuchten weiter und sorgen durch ihr weißeres, tageslichtähnliches Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden. Ein weiterer Vorteil ist: Sie halten länger und fallen somit weniger oft aus.

Das Problem: Obwohl LED-Retrofits in Ländern wie den USA oder im asiatischen Raum schon benutzt werden dürfen, waren sie bis vor Kurzem in Europa aufgrund der Gesetzeslage im Straßenverkehr noch unzulässig. 

Seit Herbst 2020 wurde aber auch das erste LED-Leuchtmittel in Deutschland (H7-LED) zugelassen, das gegen eine Halogenlampe ausgetauscht werden darf. Das Produkt Osram Night Breaker H7-LED erhielt eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) mit einem bestimmten Verwendungsbereich. Das bedeutet: Es darf nur in Fahrzeuge verbaut werden, dessen Scheinwerfer in Einheit mit dem LED-Leuchtmittel geprüft worden sind und die Vorgaben der Lichtverteilung nach UN ECE Reg. 112 erfüllen, also weder andere blenden noch die Fahrbahn unkonform ausleuchten. Inzwischen gibt es das Leuchtmittel von Osram auch als H4-Lampe.

Seit Mai 2021 ist mit der Philips Ultinon Pro6000 LED ein weiteres Produkt auf dem Markt verfügbar – neben H7- auch in H4-Form. Alle Modelle bringen laut den Herstellern über 200 Prozent mehr Licht und eine fünfmal so lange Lebensdauer. Damit amortisieren sich die 120 bis 140 Euro teuren H4- und H7-Nachrüstsets innerhalb weniger Jahre. Die vom TÜV zertifizierten und vom KBA zugelassenen LED Retrofit-Lampen von Osram und Philips können aktuell in über 200 Fahrzeugmodellen von Alfa Romeo bis VW eingebaut werden. Weitere Modelle sind angekündigt. Sogar für Transporter und Wohnmobile ist die Nachrüstung von Scheinwerfern von Halogenlampen auf LED für beliebte Modelle möglich.

Retrofits dürfen nur in Schweinwerfer der dafür zugelassenen Fahrzeuge nachgerüstet und müssen stets nach den Herstellervorgaben eingebaut werden. Für die Leuchtmittel gibt es Kompatibilitätslisten auf den Internetseiten der Hersteller. Bei einigen Modellen sind vom Lampenhersteller verfügbare Adapter erforderlich.

Wird eine LED-Lampe jedoch in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug verbaut, kann die Betriebsgenehmigung erlöschen. Zudem dürfen die Leuchtmittel mit deutscher Zulassung nur in Autos verbaut werden, die auch in Deutschland zugelassen sind. Eine Fahrt ins europäische Ausland ist zwar möglich, aber nur zulässig bei Rechtsverkehr.

Die aktuellen Kompatibilitätslisten sind auf den jeweiligen Herstellerseiten zu finden und unter www.osram.de/ledcheck* sowie www.philips.de/c-e/au/autolampen/scheinwerfer/led-compatibility-list.html*

In einem direkten Vergleich haben die Ingenieure des ADAC Technikzentrums das neue LED-Leuchtmittel geprüft. Gegenübergestellt wurden dafür zwei fast baugleiche Automodelle von BMW, für die das Leuchtmittel jeweils zugelassen ist. Bei dem BMW Active Tourer wurden die Scheinwerfer nachgerüstet und LED-Retrofit-Lampen eingebaut. Ein BMW Gran Tourer ging mit Halogenausstattung in den Praxistest.

Das LED-Licht des BMW Active Tourer ist eindeutig weißer und leuchtet die Fahrbahn weiter aus als das Halogenlicht des BMW Gran Tourer. So können Gegenstände oder auch Personen am Fahrbahnrand eher, besser und kontrastreicher erkannt werden.

Die Nachtfahrt im Test zeigt: Ein Nachrüsten der Scheinwerfer auf LED-Licht macht damit auch den Straßenverkehr sicherer. Denn die LED-Leuchte strahlt das Licht fokussierter auf die Fahrbahn und leuchtet insbesondere den rechten Fahrbahnrand weiter aus als die Halogenleuchte. Die Leuchtweite im Praxistest beträgt bei der LED-Retrofit-Lampe 170 Meter. Leuchtweite der H7-Lampe im Test: nur 130 Meter.

Im Praxistest bei Dunkelheit wurden die Fahreindrücke durch zwei Fahrer erlangt:

Die Sichtweite war höher als mit Halogenlampen, Objekte wurden kontrastreicher abgebildet und konnten eher wahrgenommen werden.

Störende Flecken wurden im Lichtbild nicht festgestellt.

Die Hell-Dunkel-Grenze verlief weich und ohne Newtonsche Ringe, was auf die Scheinwerferbauart mit Freiformreflektor zurückzuführen ist.

Der Vorteil der LED-Lampe ist auch die Lebensdauer: Sie strahlt 2500 Stunden, das H7-Leuchtmittel bringt es auf 550 Stunden. Und auch das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit: Wenn Lampen generell langlebiger sind, werden Ausfälle der Beleuchtung unwahrscheinlicher.

Auf dem Prüfstand im ADAC Technikzentrum ist nach dem Einbau der LED-Retrofit auch die Leuchtweiteneinstellung der Scheinwerfer erneut überprüft worden. Sie musste nicht korrigiert werden, denn die Hell-Dunkel-Grenze war auf gleicher Höhe wie bei der Halogenlampe. Mithilfe eines Spektrometers haben die ADAC Tester zudem das Lichtspektrum der LED-Leuchten bestimmt. Wie üblich bei LED-Leuchtmitteln mit tageslichtähnlicher Lichtfarbe ist der Blauanteil hoch.

Vor dem Kauf der LED-Retrofit-Lampe anhand der Kompatibilitätslisten prüfen, ob das Fahrzeug geeignet ist.

Die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer auf der Liste vergleichen mit der Nummer des Autoscheinwerfers.

Schon vor dem Einbau checken, ob zusätzlich ein Adapter für den Wechsel auf LED notwendig ist.

Vor Entfernen der alten Leuchte mit dem Smartphone ein Foto vom Leuchtengehäuse innen machen, das erleichtert den Einbau der LED-Lampe.

Nach dem Kauf über den QR-Code auf der Verpackung die allgemeine Bauartgenehmigung abrufen, ausdrucken und stets mitführen.

Wie nach jedem Leuchtmittelwechsel muss die Lichteinstellung möglichst in einem Fachbetrieb überprüft werden.

Auch wenn es in den meisten Haushalten nur noch LED-Leuchtmittel gibt: Beim Auto hinkt diese Entwicklung hinterher. Derzeit gibt es nur die Lampen von Osram und Philips zur Nachrüstung von Scheinwerfern in Autos, die in Deutschland zugelassen sind.

In Europa ist die generelle Verwendung von LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage immer noch unzulässig im Straßenverkehr. Andere Länder sind da weiter: Hier sind LED-Retrofits im Straßenverkehr bereits zugelassen. Der ADAC spricht sich dafür aus, dass es bald Zulassungen für weitere LED-Leuchtmittel auf dem deutschen Markt gibt. Auch andere Anbieter von LED-Lampen sollten aus Sicht des Automobilclubs eine Zulassung anstreben. In der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) unterstützt der ADAC zudem einen Gesetzesentwurf, der die einheitliche Handhabung beim Tausch von LED-Leuchtmitteln im Auto europaweit regeln soll. Das würde nicht nur den Straßenverkehr in Deutschland, sondern auch in Europa sicherer machen. Seit 2021 ist dieses Bestreben einen wichtigen Schritt weitergekommen: Ein Gesetzesentwurf passierte erfolgreich eine wichtige Hürde.

Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technikzentrum

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